Umzug absetzten PDF 
Das Finanzamt erkennt den Umzug etwa als beruflich veranlasst an, wenn die tägliche Fahrzeit zur Arbeitstelle sich um eine Stunde verkürzt. Wer privat umzieht, setzt 20 % von bis zu 3.000 EUR der Arbeits- und Dienstleistungskosten der Umzugsfirma ab (maximal 600 EUR).
 
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