Energiepass PDF 
Die neue Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden, brauchen den Energieausweis ab dem 01.Juli 2008. Gebäude, die später errichtet wurden, ab dem 01.01.2009 Vorzeigepflicht: Vorzulegen ist der Ausweis, wenn Sie die Immobilien verkaufen, vermieten oder verpachten. Bis zum 30.September 2008 kann der Eigentümer zwischen 2 Varianten frei wählen.
 
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