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| Energiepass |
| Die neue Energieeinsparverordnung trat am 01.10.2007 in Kraft. Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden, brauchen den Energieausweis ab dem 01.Juli 2008. Gebäude, die später errichtet wurden, ab dem 01.01.2009 Vorzeigepflicht: Vorzulegen ist der Ausweis, wenn Sie die Immobilien verkaufen, vermieten oder verpachten. Bis zum 30.September 2008 kann der Eigentümer zwischen 2 Varianten frei wählen. |


